Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.04.2011

Rechtsprechung
   BFH, 12.04.2011 - III R 54/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15541
BFH, 12.04.2011 - III R 54/10 (https://dejure.org/2011,15541)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2011 - III R 54/10 (https://dejure.org/2011,15541)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2011 - III R 54/10 (https://dejure.org/2011,15541)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspätetem Eingang der Revisionsbegründung

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspätetem Eingang der Revisionsbegründung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 116 Abs 7 S 2 Halbs 1, FGO § 120 Abs 2 S 1 Halbs 2, FGO § 56 Abs 1, FGO § 56 Abs 2 S 4, FGO § 54, BGB § 187 Abs 1, BGB § 188 Abs 2, ZPO § 222 Abs 1, ZPO § 222 Abs 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspätetem Eingang der Revisionsbegründung

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspätetem Eingang der Revisionsbegründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 7 S 2 Halbs 1 FGO, § 120 Abs 2 S 1 Halbs 2 FGO, § 56 Abs 1 FGO, § 56 Abs 2 S 4 FGO, § 54 FGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspätetem Eingang der Revisionsbegründung

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspätetem Eingang der Revisionsbegründung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspätetem Eingang der Revisionsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 54
    Unzulässigkeit einer Revision nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist ohne erforderliche Begründung

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vorbringen und Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1374
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.08.2010 - III B 162/09

    Sachaufklärungspflicht und Feststellung ausländischen Rechts

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - III R 54/10
    Der Senat ließ mit Beschluss vom 30. August 2010 III B 162/09 die Revision zu, soweit das Urteil des FG die Monate August 2006 bis Januar 2007 betraf.
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 1 K 1780/07

    Überprüfung von Kindergeld

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - III R 54/10
    Die Klägerin beantragt sinngemäß, die Beklagte unter teilweiser Aufhebung des Urteils des FG Rheinland-Pfalz vom 19. August 2009  1 K 1780/07 und des Bescheids vom 26. April 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. Mai 2007 zu verpflichten, Kindergeld für die Monate August 2006 bis Januar 2007 festzusetzen.
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Rechtsprechung
   BFH, 12.04.2011 - XI B 27/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7899
BFH, 12.04.2011 - XI B 27/11 (https://dejure.org/2011,7899)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2011 - XI B 27/11 (https://dejure.org/2011,7899)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2011 - XI B 27/11 (https://dejure.org/2011,7899)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV

  • openjur.de

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 2 S 2, FGO § 69 Abs 3 S 1, FGO § 115 Abs 2, FGO § 128 Abs 3, UStG § 2 Abs 2 Nr 2, UStG § 17 Abs 2 Nr 1 S 2
    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV

  • Bundesfinanzhof

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 115 Abs 2 FGO, § 128 Abs 3 FGO, § 2 Abs 2 Nr 2 UStG 2005
    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV

  • rewis.io

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV

  • ra.de
  • rewis.io

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV

  • rechtsportal.de

    Rückberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG nach Beendigung einer Organschaft durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Ernstliche Zweifel an der Ableitung der Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur zeitraumgerechten Erfassung von Umsätzen i.R.d. Besteuerung nach ...

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1374
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - XI B 27/11
    b) Überdies hat das FG die Beschwerde nach § 128 Abs. 3, § 115 Abs. 2 FGO mit der Begründung zugelassen, "im Hinblick auf die insoweit schwierige einheitliche Beurteilung hinsichtlich der Verwirklichung des umsatzsteuerlichen Tatbestands in Anwendung der verschiedenen Einzeltatbestände des UStG" seien mehrere Revisionsverfahren beim BFH anhängig, so etwa zu den BFH-Aktenzeichen V R 22/10, VII R 56/09 und XI R 35/09.
  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - XI B 27/11
    Es hat dazu die --näher dargelegte-- Auffassung vertreten, die Grundsätze des zu einem anderen Sachverhalt ergangenen --und überdies in der Literatur umstrittenen (vgl. Berger, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht --EWiR-- 2009, 315; Kremer, EWiR 2010, 219)-- BFH-Urteils vom 29. Januar 2009 V R 64/07 (BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682) seien auf den Streitfall zu übertragen.
  • BFH, 09.02.2011 - XI R 35/09

    Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - XI B 27/11
    b) Überdies hat das FG die Beschwerde nach § 128 Abs. 3, § 115 Abs. 2 FGO mit der Begründung zugelassen, "im Hinblick auf die insoweit schwierige einheitliche Beurteilung hinsichtlich der Verwirklichung des umsatzsteuerlichen Tatbestands in Anwendung der verschiedenen Einzeltatbestände des UStG" seien mehrere Revisionsverfahren beim BFH anhängig, so etwa zu den BFH-Aktenzeichen V R 22/10, VII R 56/09 und XI R 35/09.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - XI B 27/11
    Denn bei der gebotenen summarischen Prüfung treten neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung der zugrunde liegenden Rechtsfragen bewirken (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- seit dem Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 30.10.2007 - V B 170/07

    Ernstliche Zweifel an Umsatzbesteuerung sonstiger Glücksspiele mit Geldeinsatz

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - XI B 27/11
    Ist aber --wie somit hier-- die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärende Frage nicht im summarischen Verfahren auf AdV eines Verwaltungsaktes zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2007 V B 170/07, BFH/NV 2008, 627).
  • BFH, 26.05.2010 - V B 80/09

    Zu den Anforderungen an eine Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - XI B 27/11
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) nicht erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2010 V B 80/09, BFH/NV 2010, 2079).
  • FG Münster, 08.10.2009 - 5 K 1096/07

    Qualifizierung von auf Zeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfallende

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - XI B 27/11
    Es hat dazu die --näher dargelegte-- Auffassung vertreten, die Grundsätze des zu einem anderen Sachverhalt ergangenen --und überdies in der Literatur umstrittenen (vgl. Berger, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht --EWiR-- 2009, 315; Kremer, EWiR 2010, 219)-- BFH-Urteils vom 29. Januar 2009 V R 64/07 (BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682) seien auf den Streitfall zu übertragen.
  • BFH, 25.07.2012 - VII R 56/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25. 07. 2012 VII R 29/11, VII

    Auszug aus BFH, 12.04.2011 - XI B 27/11
    b) Überdies hat das FG die Beschwerde nach § 128 Abs. 3, § 115 Abs. 2 FGO mit der Begründung zugelassen, "im Hinblick auf die insoweit schwierige einheitliche Beurteilung hinsichtlich der Verwirklichung des umsatzsteuerlichen Tatbestands in Anwendung der verschiedenen Einzeltatbestände des UStG" seien mehrere Revisionsverfahren beim BFH anhängig, so etwa zu den BFH-Aktenzeichen V R 22/10, VII R 56/09 und XI R 35/09.
  • BFH, 08.08.2011 - XI B 39/11

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV - AdV gegen

    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist zur AdV nicht erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 2010 V B 80/09, BFH/NV 2010, 2079; vom 12. April 2011 XI B 27/11, BFH/NV 2011, 1374, unter II.1.).

    b) Angesichts dieses vom FG selbst dargelegten --und nicht von der Hand zu weisenden-- Klärungsbedarfs besteht Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung der den angefochtenen Bescheiden zugrunde liegenden Rechtsfragen (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1374, unter II.2.b).

    Darüber ist nicht im summarischen Verfahren auf AdV eines Verwaltungsaktes zu entscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 V B 170/07, BFH/NV 2008, 627; in BFH/NV 2011, 1374, unter II.2.a).

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11

    Lieferung der Holzsärge und der Schmuckelemente eines Bestattungsunternehmners

    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen bewirken oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluss vom 10.02.1967 III B 9/66, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 87, 447, Bundessteuerblatt - BStBl. - III 1967, 182; aus jüngerer Zeit, BFH, Beschluss vom 12.04.2011 XI B 27/11, BFH/NV 2011, 1374).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11

    Umsatzbesteuerung eines Grafikdesigners - Verfahren der Aussetzung der

    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen bewirken oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluss vom 10.02.1967 III B 9/66, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 87, 447, Bundesteuerblatt - BStBl. - III 1967, 182; aus jüngerer Zeit: BFH, Beschluss vom 12.04.2011 XI B 27/11, BFH/NV 2011, 1374).
  • FG Hamburg, 10.12.2019 - 6 V 278/19

    Tonnagesteuer - Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags i.S.v. § 5a Abs. 4 Satz 1

    Auch können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden Verwaltungsaktes bestehen, wenn der BFH die Revision gegen ein klagabweisendes Urteil zugelassen hat (BFH, Beschluss vom 27. Januar 2005, V S 17/04, BFH/NV 2005, 1110, juris, Rn. 2) oder die Rechtslage umstritten ist und im Hinblick darauf mehrere Revisionsverfahren anhängig sind (BFH, Beschluss vom 12. April 2011, XI B 27/11, BFH/NV 2011, 1374, juris, Rn. 11ff.).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2013 - 2 V 90/12

    Umsatzsteuerberichtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter bei

    Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des Verwaltungsaktes neben Umständen, die für die Rechtmäßigkeit sprechen, gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unsicherheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 2011, XI B 27/11, BFH/NV 2011, 1374).
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